Rechtsfrage der Woche: Handy wegnehmen

Frage: Ich habe einer Schülerin das Handy abgenommen, da sie während des Unterrichts dauernd damit gespielt hat. Ihre Mutter hat beim Direktor angerufen und gemeint, es sei nicht erlaubt, dass der Lehrer das Eigentum eines Schülers wegnehmen darf. Stimmt das?

Antwort: Nun, natürlich darf einem Schüler/einer Schülerin das Eigentum nicht weggenommen werden. Doch in deinem Fall bist du im Recht.
Unterrichtsstörende Gegenstände dürfen abgenommen werden. Am Ende des Unterrichts müssen sie allerdings wieder zurückgegeben werden. So sieht es der § 4, Abs. 4 der Schulordnung vor. Gefährliche Gegenstände müssen sogar verwahrt werden und dürfen nur den Erziehungsberechtigten ausgehändigt werden.
Achtung: Der Inhalt eines Handys darf nur von den Eltern oder von der Polizei kontrolliert werden.

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