Eltern als Begleitpersonen

Frage: Wir haben schon mehrmals bei einem Wandertag  Eltern mitgenommen. Sind diese Personen eigentlich abgesichert, falls irgend etwas passiert?

Antwort: Ja, laut § 44a SchUG gilt auch für Eltern und andere geeignete Personen, wenn sie zur Beaufsichtigung in der Schule, bei Schulveranstaltungen bzw. schulbezogenen Veranstaltungen eingesetzt werden, das Amtshaftungsgesetz. Diese Personen sind von der Leitung ausdrücklich über die Vorschriften bezüglich der Aufsichtspflicht zu informieren. 
Nicht vergessen! diese außerschulischen Begleitpersonen erhalten auch eine Vergütung laut Reisegebührenverordnung.

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