Nachholen von durch Fortbildung entfallenen Stunden


Frage: Ich bin nächste Woche am Dienstagnachmittag auf einer  Fortbildungsveranstaltung der PH Vorarlberg. Meine Direktorin verlangt nun, dass ich die entfallenen Stunden an einem anderen Tag nachholen soll. Ist diese Vorgangsweise gesetzeskonform?

Antwort: Nein! Das LDG sieht keine Gegenrechnung vor. Bei einer genehmigten Fortbildung handelt es sich um eine Dienstfreistellung, die entfallenen Stunden müssen von der betreffenden Person nicht nachgeholt werden. Das betrifft alle Stunden: Pflicht- und Freigegenstände, unverbindliche Übungen und so weiter. Die entfallenen Stunden gelten in diesem Fall als gehalten.




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