Ramadan und Schule

Im Ramadan kann es eventuell zu Problemen mit islamischen SchülerInnen kommen. In einem Brief der Islamischen Glaubensgemeinschaft an die Eltern und SchülerInnen wird darauf eingegangen. Themen: Sport, Schwimmen, Prüfungen und Schulveranstaltungen

Diese Information der islamischen Glaubensgemeinschaft ist eventuell eine gute Diskussionsgrundlage mit den SchülerInnen und Eltern. Die endgültige Entscheidung haben aber Eltern und SchülerInnen zu treffen. Wenn islamische SchülerInnen bei einem anstrengenden Wandertag trotzdem fasten, wäre es laut Rechtsabteilung der Gewerkschaft empfehlenswert, dass diese SchülerInnen im Ersatzunterricht an der Schule verbleiben, damit kein medizinischer Notfall entsteht.


Schulveranstaltungen:

„Wer auf Reise ist, ist vom Fastengebot ausgenommen. Das steht deutlich im Koran und ist auch so festgehalten. Daher ist es erlaubt, auf Reisen nicht zu fasten, und zwar während der gesamten Dauer der Reise. Wenn fastende Kinder im Ramadan also auf Klassenfahrt sind, sind sie somit vom Fastengebot ausgenommen. Auch in diesem Fall gilt, dass das beste Maß eine gemeinsame, auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes zugeschnittene Entscheidung innerhalb der Familie ist. Die Fastentage, die man aufgrund der Reise auslässt, werden nach dem Ramadan nachgeholt.


Prüfungen:

"Im besten Fall liegt die Prüfung gleich am Vormittag. Wenn nicht, so ist die Vorgangsweise sehr vernünftig und religiös vertretbar, nicht von vornherein das Fasten aufzugeben, sondern erst einmal normal zu starten. Der eigene Körper ist der beste Ratgeber; wenn dein Körper signalisiert, dass es an diesem Tag zu schwer wird, kannst du das Fasten für diesen Tag abbrechen. Auch in diesem Fall werden die versäumten Fastentage nach dem Ramadan nachgeholt."


Sport:

„Man kann Fasten bei körperlich anstrengendem Unterricht unterbrechen, wenn es nicht mehr geht. So wie man nur fasten soll, wenn man gesund ist, sollte man auch nur fasten, wenn der Körper keine Warnsignale, etwa während des Sportunterrichts, gibt.“

Beim Schwimmen kommt Wasser in den Mund

„Das bricht das Fasten nicht! Denn das ist ja nicht mit Absicht geschehen. Sogar wer einmal vergisst, gerade im Zustand des Fastens zu sein und etwas isst oder trinkt, bricht damit sein Fasten nicht und muss den Fastentag auch nicht nachholen.“

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