Ist eine Fünfer-Prüfung vorgeschrieben?

Frage: Ich muss eine Schülerin in Deutsch mit einem "Nicht genügend" beurteilen. Da es das einzige "Nicht genügend" ist, wird die Schülerin die Klausel zum Aufsteigen erhalten. Die Eltern wollen aber, dass ich ihrem Kind eine Fünfer-Prüfung gebe. Muss ich das?

Antwort: Nein, du musst keine Fünfer-Prüfung machen, denn seit 1992 gibt es solche "Entscheidungsprüfungen" nicht mehr. Die Schülerin könnte zwar eine mündliche Prüfung verlangen, doch diese einzelne Prüfung wird eine sichere Jahresnote nicht verändern. Wenn die Eltern mit dem Fünfer unzufrieden sind, könnte ihre Tochter im Herbst ja freiwillig die Wiederholungsprüfung machen. Wenn diese positiv ist, erhält sie ein neues Zeugnis, in dem die Jahresbeurteilung dann bestenfalls mit "Befriedigend" erfolgen kann.

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