Schulautonome Tage

Wie sieht es im Schuljahr 2019/20 mit den schulautonomen Tagen aus?


Die schulautonomen Tage sind im Pflichtschulzeitgesetz § 3 Abs. 2 geregelt:

Das Schulforum bzw. der Schulgemeinschaftsausschuss der Pflichtschulen kann in jedem Unterrichtsjahr bis zu vier Tage und in besonderen Fällen einen weiteren Tag schulfrei erklären.

Das heißt: 

*    Es gibt grundsätzlich pro Jahr fünf schulautonome Tage
*    Für das Schuljahr 2019/2020 werden für die Herbstferien drei Tage für schulfrei erklärt (28.-30.Oktober, darunter ein schulautonomer Tag). Damit auch der 31.10 schulfrei ist, muss dieser im Schulforum als schulautonomer Tag beschlossen werden. Somit bleiben noch drei schulautonome Tage übrig.

Außerdem: Die Schule kann bei der Bildungsdirektion noch um einen weiteren freien Tag ansuchen. 

Voraussetzung: Einer der fünf schulautonomen Tage und der sechste zusätzliche Tag müssen für ganztägige Fortbildungsveranstaltungen verwendet werden.

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