Bildschirmarbeitsbrille

Auch in Vorarlberg gibt es für PflichtschullehrerInnen von der Bildungsdirektion einen Zuschuss, wenn eine Bildschirmarbeitsbrille notwendig ist. Verrichtet eine Lehrperson durchschnittlich mehr als zwei Stunden ihrer Tagesarbeitszeit mit Bildschirmarbeit und leidet deshalb unter Sehbeschwerden, gibt es eine Unterstützung des Arbeitgebers beim Kauf einer Bildschirmbrille. (Mittwochsinfo zu diesem Thema.)

Was ist zu tun? 
  • Die Lehrperson hat sich einer Untersuchung der Augen und des Sehvermögens bei der ameco (Arbeitsmedizinisches Zentrum Vorarlberg, Rheinstraße 61, 6900 Bregenz, Tel. 05574/202-1031) zu unterziehen. 
  • Die Kosten der Untersuchung werden vom Dienstgeber getragen. 
  • Die ameco prüft, ob die Fehlsichtigkeit der Lehrperson durch eine Bildschirmarbeitsbrille korrigiert werden muss. 
  • Ist eine Bildschirmarbeitsbrille notwendig, kann die Lehrperson eine solche Sehhilfe bei einem Optiker anfertigen lassen. 
  • Die Kosten werden vom Dienstgeber bis zu einem Höchstbetrag von € 290,00 ersetzt. 
  • Formloser Antrag auf Kostenbegleichung werden im Dienstweg an die Bildungsdirektion weitergeleitet. Bestätigung der ameco und die bezahlte Optikerrechnung beilegen. 



Dr. Nada Ivica
Terminvereinbarung für den Sehtest: office@ameco.at 

oder 05574/202-1031 (Do 14 – 17 Uhr)

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