Mehrdienstleistungen beim Wochengeld berücksichtigt
Frage: Ich darf nach Bekanntgabe der Schwangerschaft keine Mehrdienstleistungen mehr machen. Wirkt sich das auch auf die Berechnung des Wochengeldes aus?
Antwort: Nein, laut einem OGH-Urteil darf das Verbot von Mehrdienstleistungen zu keinem wirtschaftlichen Nachteil beim Wochengeld führen. Das heißt, dass für die Berechnung des Wochengeldes die regelmäßigen Mehrdienstleistungen berücksichtigt werden müssen.
Bei der Berechnung des Wochengeldes wird aus dem durchschnittlichen Nettoverdienst der letzten drei vollen Kalendermonate vor Bekanntwerden der Schwangerschaft bemessen. Damit werden regelmäßige Mehrdienstleistungen beim Wochengeld berücksichtigt. In Vorarlberg wurde das OGH-Urteil - laut Auskunft der Bildungsdirektion und Gehaltsbemessungsstelle - bereits umgesetzt.
Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin ist für die richtige Ausstellung der Arbeits- und Entgeltbestätigung verantwortlich.
Bei Fragen könnt ihr Willi Witzemann kontaktieren: 0664 26 85 716
Antwort: Nein, laut einem OGH-Urteil darf das Verbot von Mehrdienstleistungen zu keinem wirtschaftlichen Nachteil beim Wochengeld führen. Das heißt, dass für die Berechnung des Wochengeldes die regelmäßigen Mehrdienstleistungen berücksichtigt werden müssen.
Bei der Berechnung des Wochengeldes wird aus dem durchschnittlichen Nettoverdienst der letzten drei vollen Kalendermonate vor Bekanntwerden der Schwangerschaft bemessen. Damit werden regelmäßige Mehrdienstleistungen beim Wochengeld berücksichtigt. In Vorarlberg wurde das OGH-Urteil - laut Auskunft der Bildungsdirektion und Gehaltsbemessungsstelle - bereits umgesetzt.
Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin ist für die richtige Ausstellung der Arbeits- und Entgeltbestätigung verantwortlich.
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