LehrerInnenbeurteilungs-App - wie geht es weiter?

Wir erinnern uns: Im Herbst wurde eine Beurteilungs-App online gestellt, bei der Hinz und Kunz LehrerInnen beurteilen konnte. Kurz danach wurde die App wieder vom Netz genommen, weil angeblich der Erfinder der App mit einem Shitstorm bombardiert worden sei. Dies ist wahrscheinlich nicht der einzige Grund, vielmehr darf man annehmen, dass die Betreiber der App in der Zwischenzeit Vorkehrungen treffen werden, um gegen Klagen gewappnet zu sein. 
Danach haben mehrere tausend Lehrpersonen einen von der Gewerkschaft verfassten Brief an die Betreiber der Beurteilungs-App geschickt und darin die Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangt. Die meisten haben auch schon eine Antwort erhalten, in der der Rechtsvertreter von "Lernsieg" behauptet, gegen kein Gesetz zu verstoßen und deshalb die personenbezogenen Daten nicht zu löschen. (Weiter unten findet ihr den Antwortbrief.)

Nächste Schritte

  • Anschließend hat die Gewerkschaft die Datenschutzkommission eingeschaltet, mit dem Auftrag, diese App zu überprüfen. Die Datenschutzkommission hat sechs Monate Zeit dies zu tun.
  • Außerdem wird nun die Gewerkschaft mehrere Musterklagen einbringen. Man darf schon gespannt sein, was dabei herauskommt. 

Momentan ist die Beurteilungs-App jedenfalls immer noch offline.

Antwortbrief der Lernsieg Mobile Media GmbH:

Guten Tag!

Vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Löschung ihrer personenbezogenen
Daten. Herr Benjamin Hadrigan hat uns, der Lernsieg Mobile Media GmbH, über Ihr Ersuchen informiert, da wir seit 4.12.2019 für die App datenschutzrechtlich verantwortlich sind.
Dementsprechend kommen wir gerne fristgerecht auf Sie zurück:
Für uns hat der sorgsame Umgang mit Ihren Daten höchste Priorität. Aus
diesem Grund verarbeiten wir Ihre Daten im Einklang mit den anwendbaren Gesetzen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen
Datenschutzgesetz (DSG).
Nach einer sorgsamen Prüfung Ihres Anliegens müssen wir Ihnen aber
mitteilen, dass wir Ihrem Antrag auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten nicht Folge leisten können, da konkret kein Grund des Art 17 Abs 1 DSGVO vorliegt: Einem Antrag auf Löschung ist gemäß Art 17 DSGVO unter anderem nur dann zu entsprechen , wenn gemäß Abs 1 lit d die Daten unrechtmäßig verarbeitet werden. Dies trifft aber im vorliegenden Fall nicht zu:

1. Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung
Die Daten von Lehrern – Name, zugehörige Schule und allfällige Bewertungen –
werden nämlich aufgrund von überwiegenden berechtigten Interessen der breiten
Öffentlichkeit an Transparenz im Zusammenhang mit Bildung gemäß Art 6 Abs 1 lit f DSGVO verarbeitet. Durch die Zurverfügungstellung der App kann die Öffentlichkeit ihr Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit wahrnehmen, das unter anderem auch den Empfang und die Weitergabe von Nachrichten und Ideen schützt. Die Ausbildung der nächsten Generation ist eines der wichtigsten Themen einer Gesellschaft. Die Frage, wie man zu besseren Ergebnissen im schul- und universitären Bereich kommt, ist ein zentrales politisches Anliegen, das die Öffentlichkeit bewegt. So werden auch die Ergebnisse der PISA Studie regelmäßig – wie auch aktuell gerade wieder – in der breiten Öffentlichkeit samt möglichen Lösungsansätzen für die Misere im Bildungswesen diskutiert. Unsere
App bietet einen Beitrag zur Problembewältigung, als sie es erlaubt, wertvolle Meinungen und Informationen von unmittelbar Betroffenen – den Schülern – gesammelt zu erheben und auszutauschen. Ohne die App ist diese Informationsbeschaffung nur sehr schwer repräsentativ möglich. Die App bietet damit einen wesentlichen Beitrag für mehr Transparenz im Bildungswesen.
Demgegenüber ist von keinem Eingriff in die Rechte und Freiheiten von Betroffenen – in dem Fall Lehrern – auszugehen. Eine allfällige schlechte Bewertung kann nämlich nicht
zu unmittelbaren und ungefilterten beruflichen Konsequenzen führen. Zudem liegt die konkrete Bewertung in Ihrer Hand – die Rückmeldung der Nutzer ist ein Echo auf Ihre tägliche Arbeit in der Schule.
Zusätzlich haben wir angemessene technische und organisatorische Maßnahmen
getroffen, um etwaige Risiken für die Betroffenen zu minimieren. Unter anderem (i) ist für
die Bewertung eine Registrierung erforderlich – es gibt also keine schützende, unrichtige
Bewertungen fördernde Anonymität, (ii) ist lediglich die Angabe von Sternen in Kombination mit vordefinierten Begründungen und kein Freitext, der gegebenenfalls zu Eingriffen führen
könnte, möglich und (iii) sind Mehrfachbewertungen technisch ausgeschlossen. Da wir umfassende Maßnahmen zur Minimierung von etwaigen Missbrauchsrisiken getroffen haben, überwiegt daher das öffentliche Interesse an einer transparenten Bewertung der Ausbildungsstätten und der Ausbildner gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der Lehrer.
Aus den dargelegten Gründen überwiegen die Interessen der breiten Öffentlichkeit gegenüber Ihren Interessen. Die Verarbeitung kann daher auf berechtigtes Interesse gem Art 6 Abs 1 lit f DSGVO gestützt werden.

2. Speicherdauer
Auch wenn die App aktuell offline ist, bestehen derzeit konkrete Anhaltspunkte, dass die über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten zur Verteidigung von unseren
Rechtsansprüchen erforderlich sein können. Aus diesem Grund werden Ihre Daten weiterhin für mindestens drei Jahre oder für die darüber hinausgehende Dauer von etwaigen Verfahren gespeichert.

3. Kein begründeter Widerspruch
Ein Widerspruch gegen die Datenverarbeitung erfordert nach Art 21 Abs 1 DSGVO Ihrerseits „Gründe, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben“. Sie haben in Ihrem
Schreiben lediglich die Unrechtmäßigkeit der Verarbeitung behauptet, jedoch keinerlei konkret auf Sie zutreffende, besondere Gründe angeführt. Wie in Pkt 1 ausgeführt habe ich jedoch eine umfassende Interessensabwägung vorgenommen, die zum Ergebnis führt, dass die Verarbeitung zulässig ist.
Insbesondere überwiegen die dargestellten Interessen im Vergleich zu den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Personen, wie von Art 21 Abs 1 letzter Satz DSGVO gefordert. Unabhängig davon ist aber auch die weitere Aufbewahrung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung unserer Rechtsansprüche erforderlich. In Summe greift Ihr Widerspruch daher im konkreten Fall nicht.

4. Ihre Rechte
Bestehen Ihrerseits Unklarheiten bezüglich der über Sie verarbeiteten Daten, stehen wir Ihnen gerne für weitergehende Auskunft zur Verfügung. Selbstverständlich stehen Ihnen
auch die Rechte auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Recht auf Widerspruch gemäß Art 21 DSGVO zu, sofern sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe dafür ergeben. Wie dargelegt, ist das in Bezug auf Löschung und Widerspruch aber nicht der Fall. Falls Sie der Meinung sind, wir würden Ihre personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeiten, haben Sie das Recht, bei der österreichischen Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien, als der konkret
zuständigen Aufsichtsbehörde, Beschwerde zu erheben.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Lernsieg-Team

Lernsieg Mobile Media GmbH
Esterhazygasse 34/8, A-1060 Wien
feedback@lernsieg.at
FN 524474 k Handelsgericht Wien

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