Schulveranstaltung: Ausschluss von SchülerInnen

SchülerInnen, deren bisheriges Verhalten eine Gefährdung der Sicherheit des Schülers oder anderer Personen mit großer Wahrscheinlichkeit erwarten lässt, können von Schulveranstaltungen ausgeschlossen werden. Befindet man sich auf einer Schulveranstaltung, besteht auch die Möglichkeit, SchülerInnen auszuschließen und heimzuschicken. Mehr dazu in der neuen Mittwochsinfo "Ausschluss einer Schülerin".

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