Rechtsfrage: Schulforum und Konferenzen in Corona-Zeiten

Frage: Müssen die Schulforen oder Klassenforen wie bisher abgehalten oder können diese auch über eine Internet-Platform durchgeführt werden?

Antwort: Ja, dies ist für Konferenzen und schulpartnerschaftliche Gremien möglich. Dazu gibt es den Paragraphen 11 in der 384. Verordnung des Bildungsministeriums vom 3. September 2020.

Hier der betreffende Textauszug:

§11. (1) Zu Beratungen und Beschlussfassungen von Konferenzen, Kommissionen und schulpartnerschaftlichen Gremien kann mittels elektronischer Kommunikation eingeladen und diese können auf elektronischem Wege durchgeführt werden.

(2) Konferenzen und schulpartnerschaftliche Gremien sind abweichend von § 20 Abs. 6, § 63a Abs. 7 und § 64 Abs. 11 SchUG und § 58 Abs. 6 SchUG-BKV beschlussfähig, wenn die für eine Beschlussfassung bei physischer Abhaltung erforderliche Anzahl an Mitgliedern gleichzeitig im virtuellen Raum anwesend ist.

(3) Beschlüsse können dabei während der elektronischen Konferenz gefasst, schriftlich protokolliert und anschließend im Umlaufweg auch elektronisch gezeichnet werden.

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