Corona-Ampel: Veranstaltungen an einem anderen Zielort

Frage: Wie muss vorgegangen werden, wenn die Corona-Ampelfarbe der eigenen Schule und des Zielorts einer Veranstaltung unterschiedlich sind?

Antwort: Bei Veranstaltungen außerhalb der Schule sind der Status der Corona-Ampel der eigenen Schule und jener des Bezirks/der Region bzw. der Statutarstadt, in welcher der Zielort liegt, heranzuziehen. Unterscheidet sich die Corona-Ampelfarbe der eigenen Schule von der des Zielorts, so gelten die Regelungen für jene Ampelfarbe, die das höhere Risiko anzeigt. Dies gilt jedoch nur dann, wenn sich der Zielort nicht im selben Bezirk (Region/Statutarstadt) der Schule befinden. 

Beispiel 1: 

Corona-Ampel für die eigene Schule = „Grün“ 

Corona-Ampel des Zielorts (im anderen Bezirk) = „Orange“ 

Daraus folgt: Es sind die aktuellen Regelungen der Corona-Ampel an Schulen für „Orange“ der Risikoanalyse zur Grunde zu legen. Die Schulveranstaltung bzw. schulbezogene Veranstaltung kann nicht stattfinden bzw. muss abgebrochen werden. 


Beispiel 2: 

Corona -Ampel für die eigene Schule = „Gelb“ 

Corona -Ampel des Zielorts in der eigenen Region/Statutarstadt = „Orange“ 

Daraus folgt: Die Schulveranstaltung bzw. schulbezogene Veranstaltung kann stattfinden. 


(Info des Bildungsministeriums vom 9. Oktober 2020)

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