Lehrer*innen im PD - 23. und 24. Stunde


 Für eine Lehrperson im pädagogischen Dienst beträgt die Unterrichtsverpflicht- ung 24 Stunden. Davon sind 22 Stunden Unterrichtserteilung zu erbringen. Im Gesamtausmaß von zwei Wochenstunden (72 Stunden pro Schul- jahr) sind zusätzliche Aufgaben zu über- nehmen.

--> 05. Mittwochsinfo: 23. und 24. Stunde

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