Lehrer*innen im PD - 23. und 24. Stunde
Für eine Lehrperson im pädagogischen Dienst beträgt die Unterrichtsverpflicht- ung 24 Stunden. Davon sind 22 Stunden Unterrichtserteilung zu erbringen. Im Gesamtausmaß von zwei Wochenstunden (72 Stunden pro Schul- jahr) sind zusätzliche Aufgaben zu über- nehmen.