Pensionssplitting

 


In der 22. Mittwochsinfo geht's um Pensionssplitting, d. h. dass jener Elternteil, der sich überwiegend der Kindererziehung widmet, vom erwerbstätigen Partner eine pensionserhöhende Gutschrift für das Pensionskonto erhalten kann. Damit reduziert sich der finanzielle Verlust, der durch Kindererziehung entsteht.

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