Bildschirmarbeitsbrille

Auch in Vorarlberg gibt es für PflichtschullehrerInnen von der Bildungsdirektion einen Zuschuss, wenn eine Bildschirmarbeitsbrille notwendig ist. Verrichtet eine Lehrperson durchschnittlich mehr als zwei Stunden ihrer Tagesarbeitszeit mit Bildschirmarbeit und leidet deshalb unter Sehbeschwerden, gibt es eine Unterstützung des Arbeitgebers beim Kauf einer Bildschirmbrille. ( Mittwochsinfo zu diesem Thema .) Was ist zu tun? Die Lehrperson hat sich einer Untersuchung der Augen und des Sehvermögens bei der ameco (Arbeitsmedizinisches Zentrum Vorarlberg, Rheinstraße 61, 6900 Bregenz, Tel. 05574/202-1031) zu unterziehen. Die Kosten der Untersuchung werden vom Dienstgeber getragen. Die ameco prüft, ob die Fehlsichtigkeit der Lehrperson durch eine Bildschirmarbeitsbrille korrigiert werden muss. Ist eine Bildschirmarbeitsbrille notwendig, kann die Lehrperson eine solche Sehhilfe bei einem Optiker anfertigen lassen. Die...